Montag, 27. Januar 2014

Prozess des Eingliederungsmanagementes

Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagementes (BEM) ist die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern.

Wichtig ist das BEM innerbetrieblich zu verknüpfen mit der Gesundheitsförderung und dem Arbeitsschutz.

Zu Beginn eines BEM-Prozesses müssen zunächst Strukuren und Zuständigkeiten festgelegt werden. 

Gesprächsleitfäden und / oder Dokumentationshilfen sollten genutzt oder erarbeitet werden.

Wichtig ist, dass das Vorgehen betriebsspezifisch und transparent geregelt ist.

Zunächst werden Beschäftigte angeschrieben und zu einem Informationsgespräch eingeladen. Ggf. findet im Anschluss ein Eingliederungsgespräch statt, bei dem mögliche Inhalte abgestimmt werden.







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